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Abgabenordnung; | Gestaltungsmissbrauch bei Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Soweit bei Gründung einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten anzunehmen ist, muss für jede Steuerart gesondert entschieden werden, welche steuerlichen Vorteile durch die gewählte und verworfene Gestaltung erreicht werden sollten. Diese einschränkende Sicht im Rechtsfolgenbereich des § 42 AO schließt nicht aus, dass (formell) im Ausland entrichtete Steuerabzugsbeträge nicht auf die deutsche ESt angerechnet werden (, EFG 2001, 214). •Hinweis: Der Kl., der sich 1980 nach Luxemburg abgemeldet hatte, behielt jedoch seine inländische Wohnung bei, die er auch regelmäßig nutzte, nämlich acht- bis zehnmal monatlich. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, seine Geschäfte ausschließlich von der 1977 in Luxemburg geg...