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Slowakische Republik; | neue Regelungen bei Steuerbefreiungen für Auslandsinvestitionen
Nach einer ab dem geltenden Novelle zum Gesetz über die Einkommensteuer (GBl Nr. 289/2000) sind u. a. die Bedingungen für die Gewährung von Steuerbefreiungen ausländischer Investoren geändert worden. Danach können ausländische Unternehmen, die in Tochterfirmen oder gemischten Gesellschaften mit Sitz in der Slowakei mindestens 4,5 Mio Euro investieren, für die Dauer von fünf Jahren von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer befreit werden (bisher galt bei solchen gewährten Steuervergünstigungen eine Mindestinvestition von 5 Mio Euro). Der Mindestanteil der ausländischen Kapitalbeteiligung ist auf 60 % festgelegt worden. Erfolgen die Investitionen in Regionen (Kreisen), in denen die Arbeitslosenquote im Vorjahr über 10 % betrug, so beläuft sich das für die Steuerbefreiung geltende Mind...