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IWB 4/2012 S. 114

Polen | Verbindliche Auskünfte ausgedehnt

[i]Die Bearbeitung der Tax Rulings erfolgt bei den sechs zentral zuständigen FinanzkammernMit der Überarbeitung der polnischen Abgabenordnung zum wurden auch die Regelungen zur Erteilung von verbindlichen Auskünften („Tax Rulings”) neu geregelt. Konnten diese Auskünfte bisher nur beim polnischen Finanzministerium vom Steuerpflichtigen beantragt werden, so ist dies nun bei jedem der 16 regionalen Steuerbehörden, den Woiwodschaften, per Vordruck möglich. Die Bearbeitung erfolgt bei den sechs zentral zuständigen Finanzkammern (Einkommensteuer in Bromberg, Körperschaft-, Umweltsteuern und Zölle in Kattowitz, Umsatzsteuer in Posen, Steuern auf zivilrechtliche Handlungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer in Warschau und alle übrigen Steuern in Lodz).

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