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Stärkung der Eigenverwaltung nach ESUG
Konsequenzen in der Insolvenzpraxis
Das Instrument der Eigenverwaltung war der Konkursordnung, die sich im Wesentlichen als konsequente Fortsetzung des Einzelzwangsvollstreckungsrechts verstand, fremd. Mit Inkraftreten der Insolvenzordnung zum wurde die Möglichkeit der Eigenverwaltung eingeführt. Der Gesetzgeber hegte die Hoffnung, dadurch einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, damit früher als bislang Insolvenzantrag gestellt und somit die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung erhöht wird. Der Beitrag analysiert die Neuregelung der Eigenverwaltung durch das ESUG und geht der Frage nach, welche Konsequenzen sich für die Praxis ergeben.
Schumm, Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) – Reform der Insolvenzordnung, StuB 2012 S. 25 NWB GAAAD-99229
Welche Neuerungen bringt das ESUG in Bezug auf die Stärkung der Eigenverwaltung in der Insolvenz?
Worin bestehen mögliche Gefahren?
Wie sind die Neuerungen in Bezug auf eine mögliche Entlastung der Insolvenzgerichte zu beurteilen?
I. Einleitung
Das am in Kraft tretende Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom sieht auch eine Stärkung der Eigenverwaltung vor. In den Gesetzesmaterialien konstatiert die Bundesre...