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Neues vom BFH zur Entfernungspauschale
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-02398 Anlässlich zweier Verfahren zum zutreffenden km-Ansatz bei der Entfernungspauschale (Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte) hat der BFH seine Rechtsprechung zur offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung fortentwickelt. Nach dem NWB BAAAE-01833 ist „offensichtlich” verkehrsgünstiger i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige Verkehrsteilnehmer für die Benutzung der (längeren) Strecke entschieden hätte. Dabei sind nur die kürzeste und die vom Arbeitnehmer tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzte längere Straßenverbindung zu vergleichen; weitere mögliche, aber vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht benutzte Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bleiben dagegen unberücksichtigt. Im zweiten Urteil vom - VI R 19/11 NWB RAAAE-01832 stellte der BFH dann klar, dass sich die „offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung nach den Umständen des Einzelfalls richtet und jedenfalls keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten erfordert.
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Idealstrecke unerheblich: [i]Vergleich zwischen kürzester und tatsächlich genutzter Strecke Auf die w...