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Fördermittel: Zinsloses Darlehen für Familienpflegezeit
Seit Anfang 2012 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Familienmitglieder zu pflegen und trotzdem erwerbstätig zu bleiben.
Während der neuen Familienpflegezeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre um bis zu 15 Stunden reduzieren, erhalten aber 75 % des bisherigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie nach der Pflegephase wieder voll arbeiten, erhalten aber ebenfalls nur 75 % des Gehalts, bis der „Fehlbetrag” ausgeglichen ist.
Unternehmen können den gewährten Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanzieren. Die Anträge müssen beim Bundesamt gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.familien-pflege-zeit.de oder unter Fon ...