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Haftung des treuhänderisch tätigen Direktors einer Ltd.
Durch eine Ltd. wurden Rechtsverletzungen begangen. Der daraufhin Beklagte machte gegenüber dem Geschädigten geltend, dass er lediglich treuhänderisch als Direktor der Ltd. tätig gewesen sei. Wirtschaftlich und im Innenverhältnis habe eine andere Person, der Treugeber, das Unternehmen allein und eigenverantwortlich geleitet.
Das OLG Frankfurt/M. vertritt die Ansicht, dass sich der Treuhänder durch diesen Verweis auf den Treugeber nicht von seiner Verantwortung entlasten kann (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 6 U 92/10, NJW-RR 2011 S. 1491).
Der Beklagte sei als im britischen Handelsregister eingetragenes Organ verantwortlich für das Handeln Dritter, welches auf seine eigenen Unterlassungen beruhe. Dieses Handeln Dritter sei dem Treuhänder als täterschaftliches Handeln...