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Einkommensteuer; | Verlustabzugsbeschränkung bei Errichtung von ausländischen Time-sharing-Immobilien
Die Aufteilung eines im Ausland belegenen Hotelgebäudes in Eigentumswohnungen und deren Verkauf als ”Time-sharing-Einheiten” an Erwerber, die diese in der Belegzeit selbst oder durch Dritte zu Erholungszwecken nutzen, ist als Errichtung von Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen, anzusehen, so dass eine Verlustfeststellung nach § 5 AIG ausscheidet und lediglich eine solche nach § 2a Abs. 1 EStG in Betracht kommt (, EFG, 1302). • Hinweis: Das Begehren der unbeschränkt Stpfl., die Verluste aus ihrer Beteiligung an einer US-amerikanischen KG, deren Geschäftsgegenstand vorstehend genannt ist, für 1984 und 1985 nach § 2 Abs. 1 AIG einheitlich und gesondert festzustellen, hatte das FA mit der Begründung abgelehnt, dass nach § 5 AIG für negative DBA-Einkünfte aus der Errichtung oder ...