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Sozialrecht | ALG I nach Bezug von Transfer-Kurzarbeiterentgelt in einer Beschäftigungsgesellschaft
Auch Entgeltersatz im Sinne der Vorschriften zum Kurzarbeiterentgelt für Beschäftigte, die nicht arbeiten und kein Arbeitsentgelt erhalten, kann Bemessungsgrundlage für den Bezug und die Höhe von ALG I sein. Dies gilt auch für Transfer-Kurzarbeiterentgelt nach § 216b SGB III. Inhalt einer Transfergesellschaft ist nicht per se eine Nichtbeschäftigung, sondern auch die Teilnahme an Coachingmaßnahmen und Fortbildungen sowie Bewerbungsaktivitäten usw.
Das einen vergleichbaren Fall gegenteilig entschieden. Die Streitfrage wird also im bereits anhängigen Revisionsverfahren entschieden werden (BSG, Az. B 11 AL 20/10 R).