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Allgemeines; | Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gerichtlichen Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen
Die Initiative der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Erlass einer Ratsverordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ist im ABl EG Nr. C 314 S. 1 ff. v. 3. 11. 2000 veröffentlicht. Der deutsche Vorschlag dient einem möglichst zügigen Abschluss gerichtlicher Verfahren in Zivil- und Handelssachen, weshalb die Ablehnung eines Erledigungsersuchens auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden soll.