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Gewerbesteuer; | Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 7 GewStG
Der (IWB F. 11a S. 391) entschieden, dass die Regelung in § 8 Nr. 7 GewStG nicht mit Art. 59 EG-Vertrag (freier Dienstleistungsverkehr) vereinbar ist, weil sie Leasinggeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat diskriminiert. Dazu führt die aus: Die Entscheidung des EuGH betrifft nur die Unvereinbarkeit der Regelung des § 8 Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 GewStG mit den Grundsätzen des freien Dienstleistungsverkehrs. Ob die gleichartigen Ausnahmeregelungen der Hinzurechnungsvorschriften gem. § 8 Nr. 2 Satz 2 und § 8 Nr. 3 Halbsatz 2 GewStG für die Zukunft ebenfalls geändert werden, ist derzeit ungewiss. Sollten sich Gewerbetreibende unter Bezug auf das gegen eine Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten sowie der Gewinnanteile von typi...