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FG Baden-Württemberg 10.06.1999 10 K 395/96, IWB 24/2000

Körperschaftsteuer; | verdeckte Gewinnausschüttungen über Domizilgesellschaften im Niedrigsteuerland

Mit Urt. v. - 10 K 395/96 (EFG 2000, 148) hat das FG Ba-Wü. wie folgt entschieden: (1) Kommissionsgebühren, Preisaufschläge und Lizenzgebühren an Gesellschaften im Niedrigsteuerland begründen zumindest dann die Vermutung von ”Gewinnverlagerungen”, wenn die an sich erfolgreiche GmbH sich über Jahrzehnte hinweg ”ertraglos” macht. (2) Stellt sich heraus, dass die Unternehmen im Niedrigsteuerland verbundene Unternehmen sind, liegen in aller Regel verdeckte Gewinnausschüttungen (im Streitfall an eine ”Dach-Stiftung”) vor. (3) Bezüglich der entsprechenden Beweislast genügt es, wenn das FA nachweisen kann, dass die GmbH gegenüber ihren Banken den Firmenverbund offengelegt hat. Bezüglich der Nachweise diesbezüglicher Auslandssachverhalte trägt die GmbH die Beweislast. (4) Verschweigt der Geschäftsführer dem FA ...

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