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Lebenspartner
Die Einführung der Lebenspartnerschaft hatte zunächst zu vielen Zweifelsfragen hinsichtlich der Parallelität mit einer automatisch zu gewährenden Hinterbliebenenleistung geführt. Durch verschiedene Urteile des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2009 (Urteil vom [Az.: 3 AZR 20/07] bzw. Urteile vom [Az.: 3 AZR 797/08 und 3 AZR 294/09]) wurde die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im Hinblick auf Hinterbliebenenleistungen in der betrieblichen Altersversorgung bestätigt und weiterentwickelt.
Versorgungsregelungen sollten eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenleistung mit denen von Ehegatten gleichsetzen.