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Lexikon - Stand: 18.02.2026

Basisrentenvertrag

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wird im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bestimmt, das Beiträge für eine Basis-Rente (Rürup-Rente) für nach dem beginnende Veranlagungszeiträume nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn ein solcher Vertrag von der Zertifizierungsstelle gem. § 5a AltZertG zertifiziert (Zertifizierung) wurde. Ein Basisrentenvertrag im Sinne des AltZertG liegt dann vor, wenn zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner eine Vereinbarung in deutscher Sprache getroffen wurde, die die Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nummer 2b EStG erfüllt. Entsprechendes gilt auch für Vereinbarungen zum Zweck des Aufbaus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, die zwischen dem Anbieter und dem Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers geschlossen werden, wenn diese ebenfalls die Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nr. 2b EStG erfüllen.

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