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Einkommensteuer; | Sonderausgabenabzug für Haushaltshilfe von in einem anderen EU-Staat ansässigen EG-Beamten
(1) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ein EG-Beamter nach Wohnsitzwechsel im Mitgliedsstaat der EU für ein haushaltswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis leistet, werden durch Art. 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften inländischen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG nicht gleichgestellt. (2) Wegen des Förderungszwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG verstößt der eingeschränkte Sonderausgabenabzug nicht gegen den EG-Vertrag (, EFG 2000, 857). •Hinweis: EG-Beamte unterliegen nach Art. 13 EG-BefrProt mit ihren EG-Bezügen einer EG-Steuer; von der nationalen Steuer sind diese Bezüge befreit. Nach Art. 14, a. a. O. gelten sie für die Dauer ihrer EG-Dienstzeit als in ihrem früheren Wohnsitzland ansässig. Der von der BRD nach Luxemburg umgezogene Kl., zu d...