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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservices
(1) Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen. (2) Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist (Bezug: § 3 Abs. 1 und Abs. 9 Satz 1, § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999; Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
Der XI. Senat hatte im Urteilsfall mit Beschluss vom - XI R 6/08 NWB JAAAD-33134 (Kurzinfo StuB 2009 S. 928) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Besteuerung der Umsätze eines von einer Metzgerei betriebenen Partyservices gerichtet. Mit dem u. a. zu diesem Vorabentscheidungsersuchen ergangenen Urteil vom - C-497/09, C-499/09, C-501/09, C-502/09 Bog u...