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Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen veröffentlicht (BMJ, Pressemitteilung vom ).
Nach dem ESUG (BGBl 2011 I S. 2582), das in wesentlichen Teilen am in Kraft treten wird, S. 127hat das BMJ mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen” im Rahmen eines dreistufigen Reformplans seine Vorschläge für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgelegt.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Mit dem geplanten Gesetz sollen Schuldner u. a. die Möglichkeit erhalten, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs J...