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Leistungen von Grundsicherung während krankheitsbedingten Urlaubssemesters
Vom Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 7 Abs. 5 SGB II grds. Auszubildende ausgeschlossen, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG oder der beruflichen Ausbildung nach §§ 60 ff. SGB III förderungsfähig ist. Hierbei besteht ein Leistungsausschluss bereits dann, wenn das begonnene Studium bzw. die begonnene Ausbildung abstrakt, also unabhängig von etwaigen individuellen Ausschlussgründen, förderungsfähig ist; deshalb steht diesem Ausschluss auch nicht die einem Studenten krankheitsbedingt bewilligte Gewährung von Urlaubssemestern entgegen. Denn entscheidend bleibt, dass auch während eines Urlaubssemesters der „Besuch” der Ausbildungsstätte i. S. der organisatorischen Zugehörigkeit zu dieser Ausbildungsstätte nicht unterbrochen ist und das Studium nach den hochschulrechtlichen...