Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Marktzins- und bonitätsbedingte Wertminderungen bei Anleihen
I. Sachverhalt
Aus mittelfristig nicht zur Finanzierung des Unternehmens benötigten Mitteln erwirbt die U GmbH am 1. 1. 01 10.000 neu ausgegebene Anleihen der X AG im Nominalwert von je 100 €, also insgesamt i. H. von 1 Mio €. Die Anleihe wird zu pari ausgegeben, hat eine Laufzeit von sieben Jahren und einen festen jährlich nachträglich fälligen Zins von 5 %. Die erwartete Rendite aus der Anleihe entspricht demzufolge ebenfalls 5 %. Zum Zeitpunkt der Emission hat die X ein Rating von „A”, entsprechend einer geringen Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Zins von 5 % ist marktkonform, d. h. er entspricht der Laufzeit der Anleihe und der Bonität der X.
In 01 steigen einerseits ganz allgemein die Marktzinsen und sinkt andererseits wegen unerwarteter Ertragseinbrüche die Bonität der X. Das Unternehmen wird am 31. 12. 01 nur noch mit „BB” (erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit) eingestuft. Die Zinsentwicklung für „A” und „BB” ist wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
A | BB | |||
5 % | →
bonitätsbedingt | 7 % | ||
↓ | marktzinsbedingt | |||
6 % | 8 % |
Als Folge beider Entwicklungen (Marktzinsanstieg und Bonitätsherabstufung) notieren die von U erworbenen Anleihen nach Zinszahlung für 01 nur noch mit 861.300 €, entspre...