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Forderung zur Änderung der fiktiven Zinsabzugvorschriften in Belgien
Die EU-Kommission hat Belgien am förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften zum Steuerabzug fiktiver Zinsen zu ändern. Die derzeitigen belgischen Vorschriften ermöglichen einen solchen Abzug für belgische Immobilien und Betriebsstätten, nicht jedoch für ausländische Immobilien und Betriebsstätten.
[i]Diskriminierende Anwendung des fiktiven Zinsabzugs stellt Verstoß dar Nach Auffassung der Kommission verstößt dies gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verankerte EU-Recht. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 und 54 AEUV) untersagt den Ausschluss ausländischer Betriebsstätten, und der freie Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV) den Ausschluss ausländischer Immobilien. Es ist zu beachten, dass die Kommission den fiktiven Zinsabzug als solchen nicht infrage stellt, sondern nur seine diskriminierende Anwendung beanstandet. Belgien gestattet den Abzug fiktiver Zinsen auf Eigenkapital, um dem Risiko Rechnung zu tragen, das sich aus der Investition von Eigenkapital in eine Geschäftstätigkeit ergibt.
Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Werden die Bestimmungen nicht innerhalb von zwei Monaten mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht, kann die Kommission den Gerichtshof der EU anr...