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PiR 2/2012 S. 61

Änderungen zum effective date von IFRS 9

Der IASB hat eine Änderung zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 am veröffentlicht. Eine verpflichtende Erstanwendung gilt hiernach für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen. Die Verschiebung ist bedingt durch ausstehende Phasen des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 sowie Verzögerungen im Projekt Insurance Contracts. Die Änderung betrifft auch IFRS 7, so dass angepasste Vorjahresvergleichszahlen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 9 zukünftig nicht mehr notwendig sind. Hingegen sind in Abhängigkeit vom Anwendungszeitpunkt u. U. zusätzliche Anhangangaben aufzunehmen:

  • Ein Übergang auf IFRS 9 vor dem erfordert keine Anpassung früherer Perioden oder geänderte Angaben zum Übergang.

  • Ein Übergang nach dem und vor dem erfordert keine Anpassung der Vorperioden oder modifizierte Übergangsa...

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