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Latente Steuern bei dilution gain aus Nichtteilnahme an einer Kapitalerhöhung?
I. Sachverhalt
Im X Konzern ist das ausländische Tochterunternehmen TU am assoziierten Unternehmen AU seit dessen Gründung mit 30 % beteiligt. Die nachhaltig positiven Ergebnisse der AU werden jeweils im Wege der Vorabschüttung ausgekehrt. Per beträgt das Eigenkapital der AU (zugleich gezeichnetes Kapital) noch 100 T€, der equity-Buchwert bei TU demzufolge 30 T€.
Am treten neue Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung der AU bei. Das gezeichnete Kapital der AU wird von 100 T€ um 20 T€ auf 120 T€ erhöht. Die Neugesellschafter zahlen für den Einstieg neben den 20 T€ noch ein Agio von 20 T€, insgesamt also 40 T€. Das Agio wird in eine Kapitalrücklage verbucht, die nach dem ausländischen Recht nur im Falle der Liquidation der AU ausgekehrt werden darf.
Auf Ebene der AU gibt es keine Buchwertdifferenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz. Beteiligungen werden nach ausländischem Steuerrecht zu Anschaffungskosten bilanziert. Besteuerungseffekte beim Gesellschafter ergeben sich nur durch Dividenden, Teilwertabschreibung, Veräußerung oder Liquidation. Die Liquidation bedarf eines Beschlusses von mehr als 75 % der Gesellschafter. TU plant weder eine Liquida...