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Sozialrecht | Nachforderung von Sozialbeiträgen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP vor 2009
Zeitarbeitsunternehmen können wegen Tarifunfähigkeit der CGZP zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für die Vergangenheit herangezogen werden. Hat eine Zeitarbeitsfirma auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihr beschäftigten Leiharbeitnehmer die CGZP-Tarifverträge angewendet, kann die Deutsche Rentenversicherung Bund Beiträge auf der Grundlage der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem [i]Koberski, NWB 19/2011 S. 1628 und Seewald, NWB 39/2011 S. 3286beim Entleiher üblichen Lohn nachfordern (so auch ). Dazu darf der Differenzbetrag auch geschätzt werden. Liegt für den fraglichen Zeitraum bereits ein bestandskräftiger Bescheid vor, muss dieser allerdings zunächst zurückgenommen werden (§ 44 ff. SGB X).
Die Ze...