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Kapitalanlagerecht | Schadensersatzansprüche gegenüber Banken sind verfassungsgemäß
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schadensersatzpflicht von Kreditinstituten gegenüber Anlegern wegen unterlassenen Hinweises auf Rückzahlungen verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Das BVerfG hat die Beschwerde einer Bank zurückgewiesen, die sich dagegen wandte, dass der BGH Anlegern grds. das Recht zugesprochen hat, ihre Fondsanteile an die Bank zurückzugeben, wenn diese sie vor dem Kauf nicht über eigene Provisionen bzw. Rückvergütungen aufgeklärt hat. Damit ist nun auch höchstrichterlich bestätigt, dass unzureichend aufgeklärte Anleger (im Rahmen der allgemeinen Verjährungsfristen) auch noch nach Jahren ihre Beteiligung Zug um Zug gegen volle Erstattung [i]Sietzy, NWB 45/2011 S. 3775ihrer Investitionskosten an das vermittelnde Kreditinstitut zurückgeben können.