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Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-01398 Abweichend von der Verwaltungsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung des BFH hat das , 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05 (BStBl 2011 II S. 86) entschieden, dass die Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 10 % in § 17 [i]BMF, Schreiben vom 21. 12. 2011 NWB UAAAD-99580 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 gegen den zu gewährenden Vertrauensschutz verstößt und nichtig ist, soweit in einem Gewinn nach § 17 Abs. 2 EStG Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zum entstanden sind.
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Analoge Anwendung auf Einlagefälle und Einbringungen: [i]Wertzuwachs bis 31. 3. 1999 nicht steuerbarNach dem NWB UAAAD-99580 sind die Grundsätze des BVerfG-Beschlusses analog auch auf Einlagefälle und Einbringungen von betroffenen Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden. Auch in diesen Fällen ist damit der Wertzuwachs bis zum nicht steuerbar. Betroffen von dieser Regelung sind nur Anteile an Kapitalgesellschaften in einer Beteiligungshöhe von mindestens 10 % und höchstens 25 %, die im Privatvermögen erworben und nach dem in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. [i]VeräußerungskostenDie Kosten, die in unmitt...