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Einkommensteuer | Einwand der Weiterleitung von Kindergeld beim Berechtigtenwechsel
Nach dem ist der Einwand, das Kindergeld sei auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto überwiesen worden, unbeachtlich, solange der Berechtigte nicht nach der in der Verwaltungsanweisung dafür vorgesehenen Form bestätigt, seinen Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld als erfüllt anzusehen (vgl. Abschn. 64.4 Abs. 3 DA-FamEStG; früher Abschn. 64.4 Abs. 4 bis 8 DA-FamEStG 2002/2004).
Nicht der tatsächliche Empfänger einer Steuervergütung, sondern der Leistungsempfänger ist zur Rückzahlung (Erstattung) einer rechtsgrundlos ausgezahlten Steuervergütung – hierzu zählt auch das Kindergeld (§ 31 Satz 3 EStG) – verpflichtet. Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre – vermeintliche oder tatsächlich b...