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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht
Nach dem ändern sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der gleichbleibenden Verwendungsumsätze gem. Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL beruft.
Die Entscheidung überrascht nicht, weil der BFH den Begriff der Veränderung der Verhältnisse in ständiger Rechtsprechung weit auslegt. Im Streitfall sind Vorsteuern aus der Anschaffung von Anlagevermögen aus den bestandskräftigen und verjährten Umsatzsteuerfestsetzungen für die Jahre 1994 bis 1998 nach § 15a UStG in den Jahren ab 1999 berichtigt worden, weil der Kläger sich auf die Rechtsprechung des EuGH berufen hat, der zufolge die 6. EG-RL für Umsätze aus Geldspielautomaten die Steuerbefreiung ermöglicht. Der BFH stellt die Beruf...