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NWB Nr. 6 vom Seite 459

Gesetzentwurf für zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform liegt vor

[i]Gesetzentwurf unter www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/Insolvenzrecht/_doc/artikel.html?nn=1356288Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat das BMJ am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgelegt. Dabei handelt es sich um die zweite Stufe im Rahmen eines dreistufigen Reformplans für Änderungen des Insolvenzrechts. Wesentliches Anliegen des Vorhabens ist es, das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren zügiger und mit weniger Aufwand abwickeln zu können. Nun haben zunächst die Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

[i]Schuldenerlass wird bei Mindestbefriedigungsquote bereits nach drei bzw. fünf Jahren möglichSchuldner sollen im Insolvenzverfahren in Zukunft schon nach drei Jahren (statt wie bisher nach sechs) von ihren Restschulden befreit werden können. Diese Verkürzung und deren Ausmaß soll an die Befriedigungsquote gekoppelt werden: Werden mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt, soll die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erfolgen. Eine Verkürzung a...

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