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Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG
Analoge Anwendung des auf Einlagefälle
[i]BMF, Schreiben vom 21. 12. 2011 NWB UAAAD-99580Abweichend von der Verwaltungsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung des BFH hat das , 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05 (BStBl 2011 II S. 86) entschieden, dass die Absenkung der Beteiligungsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % in § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt und nichtig ist, soweit in einem Gewinn aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 Abs. 2 EStG Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind. Zur Anwendung der Grundsätze dieses [i]Wagner, NWB 11/2011 S. 881; Intemann, NWB 44/2010 S. 3529; ders., KSR 2/2011 S. 10Beschlusses hatte die Finanzverwaltung bereits mit (BStBl 2011 I S. 16) Stellung genommen. Unklar war jedoch bislang, ob die Grundsätze des BVerfG-Beschlusses auch anzuwenden sind, wenn betroffene Anteile nach dem in ein Betriebsvermögen eingelegt werden und von dort zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden. Diese Frage wird nunmehr fast genau ein Jahr sp...