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Kassenaufzeichnungsmängel bei der Einnahmenüberschussrechnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-00570Bei Betriebsprüfungen werden Steuerpflichtige immer wieder mit Hinzuschätzungen konfrontiert, wenn die Buchführungspflicht als nicht ordnungsgemäß bewertet wird. Bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, wird oftmals durch den Prüfer eine Buchführungspflicht fingiert und dann wegen Unordnungsmäßigkeit wieder verworfen. Die Annahme der Finanzverwaltung, dass eine Buchführungspflicht vorliegt, muss jedoch nicht immer hingenommen werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der
Keine allgemeine Buchführungspflicht
[i]Betriebseinnahmen und -ausgaben sind festzuhaltenDer Steuerpflichtige, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, hat lediglich die Betriebseinnahmen sowie die Betriebsausgaben in geeigneter Weise festzuhalten, wenn er nicht der Buchführungspflicht aus § 140 bzw. § 141 AO unterliegt. Er unterliegt somit grds. weder einer Buchführungs- noch einer Kassenaufzeichnungspflicht.
Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten
[i]Keine Kassenbuchführungspflicht aufgrund § 22 UStGAus § 22 UStG i. V. mit §§ 63–68 UStDV leitet die Betriebsprüfung eine Aufzeichnungspflicht auch für das Einkommensteuerrecht ab, da die Verpflichtung aus einem Steuergesetz auch unmittelbar für andere Steuergesetze wirke. Der BFH hat in diesem Zusa...