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Kassenaufzeichnungsmängel bei der Einnahmenüberschussrechnung
Erwiderungen auf Hinzuschätzungen im Rahmen der Betriebsprüfung
Insbesondere [i]Schorr, NWB 5/2010 S. 360im Rahmen von Betriebsprüfungen werden bei Gewerbetreibenden immer wieder deutliche Hinzuschätzungen wegen mangelhafter Kassenaufzeichnungen vorgenommen. Auch wenn die auftretenden Mängel im Einzelfall quantitativ und qualitativ unterschiedlich stark ausfallen, kann der folgende Beitrag u. U. als grundsätzliche Argumentationshilfe [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, NWB Verlag Herne, 12. Aufl. 2009, ISBN: 978-3-482-54272-5für eine Erwiderung auf den Betriebsprüfungsbericht oder das anschließende Rechtsmittelverfahren dienen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind unter der NWB DokID NWB DAAAC-28623 der infoCenter-Beitrag „Kassenführung” und unter der NWB DokID NWB JAAAB-14429 der infoCenter-Beitrag „Einnahmen-Überschussrechnung” aufrufbar.
I. Keine allgemeine Buchführungspflicht
[i]Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStGIst der Steuerpflichtige kein Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne nach §§ 1 ff. HGB, ist er nicht zum Führen von Büchern nach § 140 AO verpflichtet. Überschreitet er auch nicht die Umsatz- und Gewinngrenzen nach § 141 AO und bilanziert er nicht freiwillig, ermittelt er den Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Er hat lediglich die Betriebseinnahmen sowie die Betriebsausgaben in geeigneter Weise festzuhalten. Bei der Gewinnermittlun...