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Der erweiterte Beratungsumfang von Lohnsteuerhilfevereinen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-00506 Mit Sorge beobachten die Angehörigen der steuerberatenden Berufe den sich ständig erweiternden Beratungsbereich der Lohnsteuerhilfevereine. Zwar ist weiterhin der Schwerpunkt der Steuerberatertätigkeit die Betreuung von Kaufleuten, Freiberuflern und insbesondere auch anderen Unternehmern des Mittelstands. Dennoch ist der Bereich der „vereinfachten Einkommensteuerveranlagung” und der sich daraus ergebenden Erklärungspflichten der Mandanten ebenfalls Teil des Gesamtangebots der Steuerberater und damit auch Teil des Kanzleiumsatzes. Dieser Bereich wird durch Lohnsteuerhilfevereine immer umfassender abgedeckt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der
Allgemeines zum Beratungsinhalt
[i]Sukzessive erweiterte BeratungsbefugnisseDie Entwicklung im gesetzgeberischen Bereich seit den 50er Jahren zeigt, dass einer wachsenden Anzahl von Lohnsteuerhilfevereinen ständig weitere Beratungsbefugnisse zugesprochen worden sind. Inzwischen können die Tätigkeitsbereiche analog der Aufteilung bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufgefächert werden. Neben den „originären” Tätigkeiten der Lohnsteuerhilfevereine (Hilfeleistung bei den Einkünften aus nicht selbständiger T...