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Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Berücksichtigung nach Handels- und Steuerrecht sowie nach IFRS
Im Rahmen der Rechnungslegung von Leasingverhältnissen kommt der Frage, welche der entsprechenden Vertragsparteien (Leasinggeber versus Leasingnehmer) das Leasinggut zu aktivieren hat, eine überragende Bedeutung zu. Während bislang aus handels- und steuerrechtlicher Sicht sowie nach den IFRS der Bilanzansatz mithilfe der Strukturierung in ein Finanzierungs- oder Operating-Leasing entschieden wird, ist nach den IFRS eine Abkehr von dieser traditionellen Sichtweise geplant. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige Bilanzierungspraxis nach Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS und stellt die Unterschiede zu den geplanten Änderungen der IFRS dar.
I. Handels- und Steuerrecht
1. Leasingbegriff
Unter Leasing wird eine Vereinbarung verstanden, bei der der Leasinggeber (Vermieter) dem Leasingnehmer (Mieter) gegen eine Zahlung(sreihe) ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand überträgt. Leasingtransaktionen stellen besondere schuldrechtliche Verträge dar, die neben einem Nutzungsrecht auch einen Eigentumsübergang vorsehen können. Die zentrale Problematik der bilanziellen Berücksichtigung von Leasingtransakt...