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Fälle aus der Abgabenordnung
Einspruch gegen Änderungsbescheid
I. Fälle
Fall 1
Der Steuerpflichtige S ist Architekt. Er wohnt und arbeitet in Nürnberg. Als Zweitwohnsitz hat er sein Ferienhaus in Buxtehude angemeldet, das er jedes Jahr für etwa einen Monat besucht. Seine Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2005 reichte er im März 2006 ein. Das Finanzamt erließ am einen Steuerbescheid, der die zu zahlende Steuer des S auf 5 000 € festsetzte. S erhob gegen die Steuerfestsetzung Einspruch, da das Finanzamt abzugsfähige Aufwendungen nicht berücksichtigt habe, die zu einer um 1 000 € niedrigeren Steuer geführt hätten. Das Finanzamt erließ einen Einspruchsbescheid, in dem es die Steuer auf 4 000 € festsetzte. Am erreichte S ein mit Änderungsbescheid überschriebener Bescheid vom (am selben Tag zur Post gegeben). Der Bescheid enthält eine Steuerfestsetzung auf 5 000 €. Die Änderung wird auf § 130 AO gestützt und damit begründet, dass sich die Rechtsprechung des BFH zu den bereits 2006 diskutierten Aufwendungen geändert hätte. S ist verwundert und faxt dies auch am an das Finanzamt in Nürnberg, weil er hofft, dass das Finanzamt Nürnberg zuständig ist: „Ich bin verwundert. Bitte ändern sie den letzten Bescheid zurück, anderenfalls werde ich klagen.” ...