SteuerStud Nr. 2 vom Seite 65

Editorial

Sabine Himmelberg | Redaktion | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in dieser Ausgabe stehen die Auswirkungen verschiedener Reformen im Vordergrund:

Vor allem durch das Ende 2008 verabschiedete Erbschaftsteuerreformgesetz, aber auch durch die Rechtsprechung des BFH und nicht zuletzt zahlreiche koordinierte Ländererlasse war eine Aktualisierung der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2003 längst überfällig. Ende 2011 hat die Finanzverwaltung endlich die neuen ErbStR 2011 herausgegeben und auch gleich die Gelegenheit genutzt, eine gänzlich neue Systematik einzuführen ? vergleichbar mit dem Aufbau des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die Handhabung der Richtlinien gestaltet sich nun deutlich einfacher, weil die Nummerierung sich an den jeweiligen Paragrafen im Gesetz orientiert. Susanne Christ greift einige Regelungen von besonderer praktischer Bedeutung heraus und bezieht dabei auch zivilrechtliche Aspekte ein.

Ein weiteres Großprojekt der letzten Jahre ? die Unternehmensteuerreform 2008 ? gibt Anlass, sich vor dem Hintergrund der geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften mit steuersparenden Gestaltungsvarianten zur Optimierung der klassischen Betriebsaufspaltung auseinanderzusetzen. Johannes Liefke analysiert unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung, welche Gestaltungsoptionen sich in diesem Bereich bieten, und zeigt, welche Vorteile die mitunternehmerische und die kapitalistische Betriebsaufspaltung aufweisen. Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 sowie des Jahressteuergesetzes 2008 hat der Gesetzgeber auch die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen durch Einführung einer Abgeltungsteuer reformiert. Florian Fandrey und Nicolas Ramm beleuchten, unter welchen Voraussetzungen einbehaltene Kapitalabzugsteuern seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nachträglich berücksichtigt werden können.

Prof. Dr. Carl-Christian Freidank und Dr. Patrick Velte untersuchen die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Sie klären die wichtige Frage, ob der Leasinggeber oder der Leasingnehmer das Leasinggut zu aktivieren hat und gehen dabei auf die bisherige Bilanzierungspraxis nach Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS ein. Die beiden Autoren informieren zudem über die geplanten Änderungen der IFRS. Diese im Schrifttum überaus kontrovers diskutierten Reformvorschläge sehen eine Abkehr von der bisherigen Leasingbilanzierung in IAS 17 vor: Der Leasingnehmer soll künftig unabhängig von der individuellen Ausgestaltung des Leasingvertrags das Nutzungsrecht des Leasinggegenstands in der Bilanz ansetzen.

Bis zur nächsten Ausgabe!

Ihre

Sabine Himmelberg

Fundstelle(n):
SteuerStud 2/2012 Seite 65
NWB OAAAE-00514