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Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2010
1. Zentrale Betriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA); hier: Einführung eines Datensatzes Betriebsdatenpflege DSBD (Datenimport zur BA) und Erweiterung des bestehenden Datensatzes zur zentralen Betriebedatenbank DSBT (Export der BA)
Die inhaltliche Ausweitung des Umfangs der Lieferung von Betriebsdaten der BA an die Partner im Meldeverfahren sowie die beabsichtigte Einführung einer maschinellen Schnittstelle zur Aktualisierung der Betriebsdaten der BA war in den Jahren 2008 und 2009 bereits wiederholt Beratungsgegenstand. In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./ wurde der beschriebenen Einführung des DSBD und die Änderung des DSBT zum sowie den vorausgehenden Pilotierungen grundsätzlich zugestimmt. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe DSBD bereitete die notwendigen Änderungen in den entsprechenden Dokumenten vor.
Folgende Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe erzielt:
Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Die „Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV” in der vom an ...