Arbeitshilfe Juni 2013

Hinzurechnung von Mietzinsen und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG bei Anmietung und Weitervermietung von Immobilien - Mustereinspruch

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Sind Pachtaufwendungen eines zwischengeschalteten Vermieters, der das angepachtete Objekt (hier: ein Hotel) nicht selbst nutzt, sondern einem anderen Unternehmer weiterverpachtet, nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-00405