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Die Personengesellschaften in der Türkei
Handelsrechtliche Neuerungen in der Türkei
Das neue türkische Handelsgesetzbuch wurde am erlassen und ersetzt das seit 1957 geltende Gesetz. Mit Wirkung ab gelten die neuen handelsrechtlichen Bestimmungen für die Kapital- und Personengesellschaften. Damit wird die Gesetzeslage der Handelsunternehmen auf den aktuellen internationalen Stand gebracht.
I. Formen und Rechtsgrundlagen
[i]HandelsgesellschaftenDas türkische Handelsgesetzbuch (HGB, Türk Ticaret Kanunu) nennt bei der Unterteilung der Handelsgesellschaften als Personengesellschaften ausdrücklich die Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Die allgemeinen und speziellen Vorschriften des türk. HGB sind auf diese Rechtsformen vorrangig anzuwenden. Außerdem verweist das Gesetz auf die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, Türk Medeni Kanunu) betreffend die juristischen Personen und die Bestimmungen des Obligationengesetzbuches (OGB, Borclar Kanunu) über die einfache Gesellschaft.
Die allgemeinen Vorschriften des türk. HGB (§§ 124 ff.), die bei den Personengesellschaften zu beachten sind und allerdings auch für Kapitalgesellschaften gelten, beziehen sich insbesondere auf die Rechtspersönlichkeit, di...