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Reform des Aktienrechts: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. 12. 2011
RA/WP/FAStR Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg
I. Vorbemerkungen
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012) beschlossen und will damit das geltende Aktienrecht punktuell weiterentwickeln.
Im Kern geht es um fünf wesentliche Änderungsgesichtspunkte, nämlich um die
Flexibilisierung der Finanzierung der AG,
Erreichung der Transparenz der Beteiligungsverhältnisse bei nicht börsennotierten AG,
Fortentwicklung des Beschlussmängelrechts der AG,
Berichtspflicht von von Gebietskörperschaften entsandten Aufsichtsratsmitgliedern,
Klarstellung von Zweifelsfragen und Behebung von Redaktionsversehen früherer Gesetzgebungsverfahren.
II. F...