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Überarbeitete Verlautbarung zur handelsrechtlichen Bilanzierung des Bondstripping
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat in seiner 226. Sitzung am die vom Bankenfachausschuss (BFA) am verabschiedete überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping (IDW RH BFA 1.001) billigend zur Kenntnis genommen. Vorbereitet wurde die Verlautbarung vom BFA-Arbeitskreis „Bankbuchsteuerung”.
Mit dem BilMoG wurden in § 340e HGB die Absätze 3 und 4 über die Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten eingefügt. Die Überarbeitung der Verlautbarung trägt diesem Umstand Rechnung und behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping beim Inhaber (Käufer) und beim Emittenten der (gestrippten) Anleihe sowohl im Handelsbestand als auch im Nicht-Handelsbestand.