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Werbungskosten bei Inanspruchnahme aus Bürgschaft für Arbeitgeber
Der BFH entschied mit Urteil vom - VI R 97/10 NWB JAAAD-99938, dass Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft auch dann zu Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen können, wenn eine Gesellschafterstellung vereinbart ist.
Im entschiedenen Streitfall war der Kläger in leitender Stellung bei einer GmbH beschäftigt, ohne allerdings Gesellschafter der GmbH zu sein. Gesellschafter-Geschäftsführer waren allein die Herren B und C. Im Jahr 1999 geriet die GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Entsprechende Kreditanträge beschieden die Banken zunächst abschlägig, regten allerdings die Aufnahme eines neuen Gesellschafters, etwa des Klägers, bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals an und stellten für diesen Fall entsprechende Kredite in Aussicht. Im Dezember 1999 gewährte die Bank schließlich gegen Höchstbetragsbürgschaften der Gesellschafter B und C sowie des Klägers einen Kredit. Im selben Monat beschlossen B und C, das Stammkapital der GmbH zu erhöhen, den Kläger zum weiteren Geschäftsführer der GmbH zu bestellen und ihn durch Abtretung von Gesellschaftsanteilen mit Wirkung zum ...