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Grundstücksrecht | Keine Gebührenfreiheit als Erbfalleintragung bei Anwachsung des GbR-Vermögens auf Mitgesellschafter
Eine grundbuchrechtliche Eigentumsberichtigung, die dadurch erforderlich wird, dass bei einer grundbesitzverwaltenden GbR nach dem Tod eines der beiden Gesellschafter dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen dem einzig verbleibenden Mitgesellschafter und Alleinerben anwächst, ist nicht als Erbfalleintragung nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenbefreit. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb seinerzeit nicht ausdrücklich für die GbR, sondern unter dem Namen der beiden Gesellschafter (hier: des Erblassers und seiner Ehefrau) mit dem Zusatz „als Gesellschafter bürgerlichen Rechts” eingetragen worden war.