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Einkommensteuer | Steuerermäßigung für Handwerkerleistung
Das in § 35a Abs. 2 EStG 2007 (jetzt § 35a Abs. 4 EStG) für die Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen enthaltene Tatbestandsmerkmal „in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht” ist laut für den Teil einer als Werklieferungsvertrag anzusehenden Handwerkerleistung nicht erfüllt, der in der Werkstatt des Handwerksbetriebs durchgeführt wurde. Der Gesetzeswortlaut ist in diesem Punkt eindeutig. [i]Geserich, NWB 1/2012 S. 8Die Handwerkerleistung muss „in einem inländischen Haushalt” des Steuerpflichtigen erbracht werden.