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NWB Nr. 4 vom Seite 276

Gelangensbestätigung: Neues Handelshemmnis

[i]Huschens, NWB 36/2011 S. 3012Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen grds. neue Nachweispflichten. Für Warenlieferungen ins EU-Ausland wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten abgeschafft und durch einen einzigen Beleg ersetzt, die sog. Gelangensbestätigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Abnehmers, dass er die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten hat. Das BMF hat jedoch eine Übergangsregelung getroffen, nach der es nicht beanstandet wird, wenn der Nachweis für bis zum ausgeführte Umsätze noch auf Grundlage der alten Rechtslage geführt wird (s. BStBl 2011 I S. 1287). [i]Gelangensbestätigung im Ausland unbekanntDer Nachweis mittels der Gelangensbestätigung klingt einfach, führt aber zu Schwierigkeiten für die Unternehmen und erschwert den EU-Binnenhandel, da die Gelangensbestätigung als solche im Ausland häufig unbekannt ist. Die Unternehmen fürchten, dass der Abnehmer sie deswegen vielfach zunächst nicht unterschreiben wird. Zudem könnte es passieren, dass der Empfang der Ware von einer anderen Person als dem Abnehmer quittiert wird und die Finanzverwaltung diese Unterschrift nicht als Gelangensbestätigung an...

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