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Die Liquidation von Unternehmen – ein „friedliches” Ende für alle Beteiligten?
Rechtliche Hinweise für ein nicht risikoloses Beraterfeld
Selbst in Konjunkturzeiten werden jährlich um die 400.000 Unternehmensliquidationen durchgeführt. Ursachen sind meistens die zunehmenden Schwierigkeiten, einen Nachfolger aus der eigenen Familie oder durch Verkauf bzw. Verpachtung zu finden oder gescheiterte Sanierungsversuche. Eine Tendenz ist unübersehbar: Je kleiner das Unternehmen, desto größer die Gefahr, dass es mangels Alternativlösungen stillgelegt werden muss. Allerdings ist das Ende – im Gegensatz zur Insolvenz also das angestrebte friedliche Ende – in seinen wirtschaftlichen und Rechtsfolgen komplexer und unübersichtlicher als ursprünglich gedacht. Als Berater können Sie Ihre Mandanten hierbei unterstützen und erste Hinweise geben.
I. Die Liquidation bei unbeschränkter Haftung
1. Allgemeines
Mit der Entscheidung, das Unternehmen zu liquidieren, ändert sich auch der Unternehmenszweck. Fortan geht es nicht mehr darum, sich werbend um den Fortbestand des Unternehmens zu kümmern, sondern die schwebenden Geschäfte zu beenden, um das Unternehmen aufzulösen. Dabei sind weiterhin gesetzliche und vertragliche Vorgaben zu beachten, und es ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu operier...