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Verbraucherschutzregelungen zugunsten einer GbR
Verbraucherschutzregelungen sind dann anwendbar, wenn die an einem Vertrag beteiligte Person als Verbraucher anzusehen ist. Dies kann auch bei einer GbR der Fall sein, wenn sie einen nicht kommerziellen Gesellschaftszweck verfolgt und von mehreren natürlichen Personen zur Verwaltung eigenen Vermögens gegründet worden ist.
In diesem Fall vertritt das LG Düsseldorf die Ansicht, dass auf einen Kreditvertrag, den eine solche GbR abschließt, die Regelungen für Verbraucherdarlehen anwendbar sind (vgl. , WM 2011 S. 1990).