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IWB 7/2000

Ecuador; | Änderung der Steuersätze

Zum wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 25 % erhöht; für Finanzinstitute und Mineralölfirmen beträgt der Steuersatz unverändert 25 %. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer wurde ebenfalls von 15 % auf 25 % angehoben. Die ”Steuer auf Finanztransaktionen”, die ursprünglich nur befristet bis zum erhoben werden sollte, gilt weiterhin, allerdings wird der Steuersatz von 1 % auf 0,8 % des jeweiligen Werts der Operation gesenkt. Gesellschaften und natürliche Personen müssen Steuervorauszahlungen i. H. von 35 % (ab 2001 erhöht auf 50 %) der Vorjahressteuer entrichten. Der Normalsatz der Umsatzsteuer wurde von 10 % auf 12 % angehoben.

[DN]

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