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IWB 7/2000

Griechenland; | Steueränderungen

Im November 1999 verabschiedete das griechische Parlament ein Steueränderungsgesetz, das teilweise rückwirkend zum Anwendung findet. Beim staatlichen Einkommensteuertarif wurden für 1999 die Steuersätze, die von 5 % bis 45 % reichen, nicht geändert, die einzelnen Teilmengen jedoch angehoben. Der Eingangssteuersatz von 5 % beginnt jetzt erst bei einem Einkommen über 1,6 Mio Dr. (bisher 1,055 Mio Dr.) und wird bis zu einem Einkommen von 2,71 Mio Dr. angewendet, zwischen 2,71 Mio Dr. und 4,335 Mio Dr. Einkommen beträgt der Steuersatz 15 %, bis 7,58 Mio Dr. 30 % und bis 16,235 Mio Dr. 40 %. Der Spitzensteuersatz von 45 % gilt für Einkommensteile über 16,235 Mio Dr. (bisher 15,825 Mio Dr.). Ab dem Jahr 2000 wird die Nullzone nochmals angehoben, der Eingangssteuersatz von 5 % reicht dann von 2,...

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