Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 60 Eigenverantwortlichkeit
Literatur: Meilicke, Der Begriff der Eigenverantwortlichkeit des Steuerberaters, StB 1963, 162; Thoma, Die berufsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit des angestellten Steuerberaters und seines Arbeitgebers, StB 1964, 126; Mutze, Tätigkeitsvereinbarungen zwischen Berufsangehörigen und Mitarbeitern, StB 1975, 181; Meng, Die eigenverantwortliche Berufsausübung des Steuerberaters, StB 1989, 105.
I. Allgemeines
1Die Vorschrift konkretisiert in Teilen das Gebot der eigenverantwortlichen Berufausübung gem. § 57 Abs. 1. Eine abschließende Definition enthält sie nicht. Sie spricht nur die Stellung des Steuerberaters an. Deutlich wird dies beim selbständigen Steuerberater (Abs. 1 Nr. 1). Die selbständige Berufsausübung bietet die besten Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche, nämlich nicht fremdbestimmte Berufsausübung, schließt aber mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht per se aus (vgl. u. a. § 57 Rdn. 113 ff. zu unzulässigen Weisungen des Mandanten oder eines Dritten).
2§ 60 richtet sich daher ...