Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 57a Werbung

Peter Maxl (Januar 2012)

Die Steuerberaterordnung normiert in § 57 Abs. 1 seit jeher das Verbot berufswidriger Werbung, ohne dies aber dort weiter zu konkretisieren. § 57a wurde erst durch das 6. StBÄndG 94 als Reaktion auf die zu restriktive Berufsaufsichtspraxis zur Regelung - oder besser: zur Verdeutlichung - der Werbemöglichkeiten eingefügt. Die Kommentierung erfolgt zentral an dieser Stelle. Die Gliederung orientiert sich an der Neufassung der Berufssatzung zu „Werbung und Kundmachung„ vom (§ 9 Abs. 1 – 7 BOStB).

Literatur: Bühring, Berufswidrige Werbung, DStZ (A) 1965, 180; Jarass, Die freien Berufe zwischen Standesrecht und Kommunikationsfreiheit, NJW 1982, 1833; Kornblum, Abschied vom Werbeverbot, StB 1988, 189; Schäfer, Verfrühter Abschied vom Werbeverbot steuerberatender Berufe, StB 1988, 301; Zuck, Anwaltswerbung zwischen zulässiger Informations- und unzulässiger Mandatswerbung, NJW 1988, 528; Löwe, Werbung im künftgen Berufsrecht der Rechtsanwälte, AnwBl 1988, 545; Jähnke, Rechtliche Vorgaben einer künftigen Neuregelung des anwaltlichen Standesrechts, NJW 1988, 1888; Feuerich, Anwaltliche Werbung mit Tätigkeitsbereichen über ein Informationssystem (...

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.